HundeGlobus
die mobile Hundeschule
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Informationen zum Sachkundenachweis für Hundehalter
Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) seit dem 1. Juli 2011.
Ein Mikrochip zur Identifikation des Hundes ist Pflicht (jeder Hund, der älter als 6 Monate ist) sowie der Abschluss einer Haftpflichtversicherung .
Ein Hundebesitzer muss seinen Hund/seine Hunde in einem Melderegister anmelden.
Gemäß § 16 NHundG ist die Einrichtung eines Zentralen Registers gesetzlich vorgeschrieben.
Ab dem 01.07.2013 hat jede/r Hundehalter/-in gem. § 6 NHundG vor der Vollendung des siebten Lebensmonats des Hundes Halterdaten und Angaben zum Hund dem Zentralen Register zu melden. Ist der Hund bei der Aufnahme der Hundehaltung älter als sechs Monate, so sind die Angaben innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Hundehaltung zu machen.
Das Hunderegister ist unter www.hunderegister-nds.de zu finden.
Für jede Online-Registrierung werden Kosten in Höhe von 14,50 € zzgl. 19 % MwSt. (pro Hund) anfallen. Eine telefonische bzw. schriftliche Anmeldung kostet 23,50 € zzgl. 19 % MwSt. Schriftlich oder telefonisch übermittelte Daten verursachen einen höheren Aufwand und sind daher teurer.
Des Weiteren ist der Halter gesetzlich verpflichten einen theoretischen und praktischen Sachkundenachweis zu absolvieren (Niedersächsischer Hundeführerschein.)
Die erforderliche Sachkunde besitzt, wer nachweislich innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen und ohne Beanstandung einen Hund gehalten hat.
Wer nach dem 1. Juli 2011 die Hundehaltung aufgenommen hat, gilt nur als sachkundig, wenn er bereits in den letzten zehn Jahren zuvor über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten hat.
Als Nachweis kann z.B. der Beleg über die Bezahlung der Hundesteuer dienen.
Die Themenbereiche umfassen: Erziehung, Ausbildung, Angst und Aggression, Haltung, Pflege, Gesundheit, Zucht, Fortpflanzung, Rasse, Kommunikation sowie einschlägiges Recht.
Die Dauer der theoretischen Prüfung sind ca. 45 Minuten. Aus einem von einer Arbeitsgruppe überarbeiteten Katalog mit mehreren hundert Fragen werden willkürlich 35 Fragen zur Beantwortung gestellt.
Es handelt sich um multiple choice, dass bedeutet mehr als eine Antwort ist möglich.
Bei bestandener theoretischer Prüfung erhält der Hundefreund ein Zertifikat ausgestellt, das ihn zur Teilnahme an der praktischen Prüfung berechtigt.
Die praktische Prüfung ist während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
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